Regelmäßige Zahnvorsorge 1-2 mal im Jahr.

Das im Zusammenhang mit dem Zahnarztbesuch stehende Bonusheft wurde in Deutschland bereits im Jahre 1989 im Zuge des Gesundheitsreform-Gesetzes eingeführt. Jeder gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland, der regelmäßig etwas für die Gesunderhaltung seiner Zähne tut, beugt nicht nur der Entstehung von gefährlichen Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten vor, sondern erwirbt bei Nachweis der Untersuchungen per Bonusheft auch einen Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss im Fall von Zahnersatz. Erfahren Sie hier mehr über Zahnvorsorge und wie Sie mit dem Bonusheft von finanziellen Vorteilen profitieren können.

Richtige Zahnpflege und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen helfen dabei wichtige Mund- und Zahnkrankheiten zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen. Zu den am meisten unterschätzten Erkrankungen zählen dabei bakterielle Zahnbettentzündungen, auch bekannt als Parodontitis oder umgangssprachlich Parodontose. Entsprechende Entzündungen sind erkennbar an gerötetem, geschwollenem oder auch blutendem Zahnfleisch und können schwerwiegende Folgeerkrankungen nach sich ziehen. Die häufigste Ursache für Entzündungen sind dabei Zahnbeläge (Plaque), die durch schlechte Zahnpflege entstehen. Die im Plaque festsitzenden Bakterien greifen das Zahnfleisch an und verursachen damit die Entzündung. Die Anzeichen von Paradontose werden oft erst spät erkannt, und das, obwohl Zahnbettenzündungen die häufigste Ursache für Zahnausfall bei Erwachsenen sind. Die wohl häufigste Krankheit ist aber Zahnkaries (Zahnfäule). Karies entsteht ebenfalls durch schlechte Mundhygiene. Dabei zerstören die im Zahnbelag befindlichen Bakterien den schützenden Zahnschmelz des Zahns und greifen anschließend das Zahninnere und die Zahnwurzel an. Schwere Karies führt in der Regel ebenfalls zu Zahnausfall.

Quelle: https://www.zahnzusatzversicherungen-vergleich.com/regelmaessige-zahnvorsorge-ist-wichtig-und-spart-geld/

Bei einer Zahnvorsorgeuntersuchung werden die Zähne und der Mundraum eingehend untersucht, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten festzustellen. Dabei geht der Zahnarzt systematisch vor.

Nach der Anamnese werden zunächst die Zähne untersucht, wobei an Zahn 18 (rechts oben aus Patientensicht) begonnen wird und die Oberkieferzähne bis Zahn 28 (links oben) untersucht werden. Anschließend wird mit dem Zahn 38 (links unten) fortgesetzt und die Untersuchung bis Zahn 48 (rechts unten) durchgeführt. Die Befunde werden in einem Zahnschema festgehalten, wobei sich das FDI-Schema international durchgesetzt hat. Anschließend wird die gesamte Mundschleimhaut und die Zunge (Zungengrund, Zungenränder) auf Veränderungen begutachtet. Es folgt die Erhebung des Parodontalen Screening Index (PSI) mit dem die Zahnfleischtaschentiefe gemessen wird. Aus Letzterem lassen sich parodontale Erkrankungen ableiten. Die Messung des PSI wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen nur alle zwei Jahre übernommen. Es schließt sich eine palpatorische Untersuchung der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur an. Gegebenenfalls wird die Funktionstüchtigkeit vorhandenen Zahnersatzes geprüft.

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Fakultativ kann sich eine Röntgenuntersuchung, eine Sensibilitätsprüfung und ein Perkussionstest der Zähne, ein Plaquefärbetest oder ein Kariesrisikotest anschließen. In manchen Fällen werden ergänzend mikrobiologische (Nachweis bestimmter parodontalpathogener Bakterien) und genetische (Nachweis einer genetischen Veranlagung) Tests durchgeführt.

Neben der Feststellung der genannten Befunde erfolgt für den Patienten meist unauffällig die Erfassung zahlreicher zusätzlicher Befunde. Hierzu gehören die Feststellung von

vorhandenen und fehlenden Zähnen
Abrasionen
Zahnhalserosionen
Verfärbungen
Zahnsteinbildung

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgeuntersuchung_(Zahnmedizin)

Das Bonusheft wird im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland verwendet. Es dient dem Versicherten als Nachweis für seinen Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz. In das Bonusheft werden bei 12- bis 17-jährigen Versicherten für jedes Kalenderhalbjahr das Datum der Erhebung des Mundhygienestatus im Rahmen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe nach § 22 SGB V eingetragen.[1] Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird in das Bonusheft das Datum der jährlichen zahnärztlichen Untersuchungen eingetragen.

Die Versicherten erhalten ein persönliches Bonusheft, das sie bei jeder Zahngesundheitsuntersuchung (Kontroll- oder Prophylaxe-Sitzung) vorzeigen sollten, damit sie die Nachweise über den jährlichen Zahnarztbesuch lückenlos erbringen können.

Patienten, deren Gebisszustand eine regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt und die regelmäßig zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, erhalten nach § 55 Abs. 1 SGB V bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz, wie Kronen, Brücken und herausnehmbare Prothesen, einen Bonus in Form eines um 10 bzw. 15 Prozentpunkte höheren Festzuschusses zu den festgesetzten Beträgen für die jeweilige Regelversorgung. Sind die Voraussetzungen für den Bonus nicht erfüllt, beträgt der Festzuschuss 50 %.